Wie die Biathlon-Integritätsstelle (BIU) bereits im März bekanntgab, wurde Andrejs Rastorgujevs vorläufig von sämtlichen Wettkämpfen, aufgrund einer möglichen Verletzung der Anti-Doping-Richtlinien, suspendiert. Der BIU zufolge verstieß der Lette innerhalb von 12 Monaten dreimal gegen die Meldepflicht (die sogenannten Whereabout rules) des Welt-Anti-Doping-Codes. Das heißt, dass der Athlet dreimal für Anti-Doping-Tests nicht angetroffen wurde. Sämtliche Athleten sind verpflichtet ihren Aufenthaltsort gegenüber der BIU fortlaufend mitzuteilen, sodass eine außerplanmäßige Anti-Doping-Kontrolle jederzeit durchgeführt werden kann. Bei mehrmaligen Verstößen wird der entsprechende Sportler zur Verantwortung gezogen. Nach der Bekanntgabe der BIU hatte Rastorgujevs zwei Wochen Zeit eine Stellungnahme zu den Vorgängen abzugeben. Kurz nach Veröffentlichung der Suspendierung hatte sich Rastorgujevs über soziale Medien bei Sponsoren, Fans, usw. entschuldigt und versichert, dass er keine verbotenen Substanzen und Methoden verwendet habe. Er gibt zwar zu, dass ihm menschliche und technische Fehler unterlaufen seien, jedoch versuche er die Fehler aufzuklären, da er sich stets für sauberen Sport eingesetzt hatte.
