Samstag , 20 April 2024

Einführung des Fluor-Verbots in der Saison 2021/22

Wie schon voriges Jahr angekündet, hat die Internationale Biathlon Union (IBU) die Anwendung von fluorierten Skiwachsen ab der kommenden Saison 2021/22 verboten. Ursprünglich war das Verbot schon für die vergangene Saison geplant, wurde aber aufgrund von unausgereiften Testverfahren um ein Jahr verschoben.

Dieses Verbot muss aufgrund einer EU-Verordnung eingeführt werden. Die Verordnung besagt, dass es verboten ist, Produkte mit Perfluoroctansäure herzustellen, zu verkaufen oder zu verwenden. Darunter fallen kohlenstoffreiche Fluorwachse (C8-Produkte), die für Skiwachs bis dato verwendet wurden. Jedoch dürfen niedrigkettige Fluore (C6-Produkte) weiterhin hergestellt und verkauft werden.

Für die Durchsetzung dieses Verbots, haben alle akkredierten Nationalverbände sowie Wachsunternehmen eine Erklärung unterzeichnet, in denen sie sich verpflichten diese Vorschriften einzuhalten.

Um diesen Verbot zu kontrollieren, tüftelt die IBU gemeinsam mit den Verbänden und den Wachsherstellern an einem Testverfahren. Dies war der Grund für die Verschiebung in der letzten Saison, da die IBU hoffte, in der Saison 2021/22 ein sicheres Testverfahren vorweisen zu können. Der sogenannte Fluor-Tracker, der umgehend Fluor im Wachs nachweisen soll, ist weiterhin in der Entwicklung und kann für die kommende Saison noch nicht zuverlässig eingesetzt werden.

Jedoch wird es Stichprobenkontrollen des Materials geben, die von den Teams und Skiwachsfirmen verwendet werden. Diese Analysen werden von externen und zertifizierten Laboren durchgeführt. Damit können Verstöße gegebenfalls nicht unmittelbar vor einem Wettkampf aufgedeckt werden, sondern nur bei stichprobenartiger Analyse während der Saison.

Obwohl es derzeit noch kein direktes Kontrollsystem gibt, hat sich die IBU entschieden, dass Fluor-Verbot einzuführen. Dies wurde in Anbetracht der offensichtlichen Gesundheitsrisiken und Umweltbedenken entschieden. Zudem wurde durch Analysen der beteiligten Techniker und Wachshersteller deutlich, dass niedrigkettige Fluorwachse (C6-Produkte) durchaus konkurrenzfähig sind. Damit gäbe es nur wenig Anlass, die verbotetenen kohlenstoffreiche Wachse (C8-Produkte) zu nutzen.

 

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